Allgemeine Geschäftsbedingungen der PAPACKS Sales GmbH

§ 1 Allgemeines 

(1) Für alle Lieferungen gelten ausschließlich die Verkaufs- und Lieferbedingungen von PAPACKS Sales GmbH, die der Käufer mit Erhalt der Auftragsbestätigung ausdrücklich anerkennt. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für PAPACKS Sales GmbH unverbindlich, auch wenn PAPACKS Sales GmbH diesen nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn PAPACKS Sales GmbH sie schriftlich und ausdrücklich dem Käufer gegenüber bestätigt. Solche Änderungen beziehen sich aber nur auf den jeweiligen Auftrag; sie haben keine rückwirkende Kraft und gelten nicht für weitere Aufträge und Lieferungen, es sei denn, dass diese Änderungen erneut schriftlich von PAPACKS Sales GmbH bestätigt worden sind.

(3) Die von PAPACKS Sales GmbH hergestellten Waren entsprechen den Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung vom 10.04.1992 in der jeweils gültigen Fassung. Die diesbezüglichen lebensmittelrechtlichen Unbedenklichkeitserklärungen liegen für alle Produkte in der aktuellen Version vor und werden dem Käufer auf Anfrage ausgehändigt.

§ 2 Angebote, Lieferungen, Höhere Gewalt, Rücktritt 

(1) Alle Angebote von PAPACKS Sales GmbH sind stets und in allen Teilen unverbindlich und freibleibend. Annahmeerklärungen sowie sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von PAPACKS Sales GmbH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

(2) Formen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind für PAPACKS Sales GmbH nur verbindlich, wenn diese Eigenschaften ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

(3) Verkaufsangestellte von PAPACKS Sales GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

(4) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich abzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss, sofern vertraglich nicht anders vereinbart. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren.

(5) Die Lieferfristen verlängern sich automatisch beim Eintritt von unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb des Einwirkungsbereiches von PAPACKS Sales GmbH liegen oder bei Unterlieferanten aufgetreten sind, soweit ein solches Hindernis nachweislich auf die Lieferung von erheblichem Einfluss ist.

(6) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die PAPACKS Sales GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen –hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anforderungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von PAPACKS Sales GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten – hat PAPACKS Sales GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen PAPACKS Sales GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit – auch im Falle von (relativen) Fixgeschäften – hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechte aus nachstehendem Absatz (8) bleiben hiervon unberührt.

(7) PAPACKS Sales GmbH ist zu zumutbaren Teillieferungen und zumutbaren Teilleistungen jederzeit berechtigt.

(8) PAPACKS Sales GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht oder nicht rechtzeitig erhält; die Verantwortlichkeit von PAPACKS Sales GmbH für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe des § 5 dieser Bedingungen unberührt. PAPACKS Sales GmbH wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn PAPACKS Sales GmbH zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; PAPACKS Sales GmbH wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten. Die Rechte nach vorstehendem Absatz (6) bleiben hiervon unberührt.

§ 3 Gefahrübergang 

(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Warenlieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von PAPACKS Sales GmbH verlassen hat. (2) Falls der Versand ohne Verschulden von PAPACKS Sales GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über.

§ 4 Mängelhaftung, Mängelrügen, Folgeschäden 

(1) Im Falle begründeter Mängelrüge liefert PAPACKS Sales GmbH nach eigener Wahl im Wege des Umtau- sches Ersatz oder bessert nach. Der Käufer ist verpflichtet, PAPACKS Sales GmbH innerhalb angemessener Frist nach vorheriger Absprache Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb der normalen Arbeitszeit zu geben. Mehrfacher Umtausch bzw. mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

(2) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel sowie einen etwaigen Fehlbestand PAPACKS Sales GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben. Unterlässt der Käufer diese schriftliche Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden, andernfalls gilt die Ware spätestens nach Ablauf einer Woche auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

(3) Unbeschadet weitergehender Ansprüche von PAPACKS Sales GmbH hat der Käufer im Falle einer unberechtigten Mängelrüge PAPACKS Sales GmbH die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des als Mangel gerügten Zustandes zu ersetzen.

(4) Die Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden besteht auch dann, wenn eine andere als die bestellte Ware oder eine anderes als die bestellte Menge von Waren geliefert worden ist, sofern die gelieferte Ware nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, dass die Firma PAPACKS Sales GmbH die Genehmigung des Käufers als ausgeschlossen betrachten musste.

(5) Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung steht. Die Mängelhaftung erlischt, wenn die Ware nicht gemäß technischer Spezifikation oder unsachgemäß verändert, behandelt oder bearbeitet wird. (Die technischen Spezifikationen sind für jedes Produkt gesondert anzufordern). Der Käufer ist nicht berechtigt, Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung mit PAPACKS Sales GmbH vorzunehmen. Trotzdem erfolgte Rücksendungen werden von PAPACKS Sales GmbH nicht angenommen. Rücksendungen sind frachtfrei zu verladen.

(6) Etwaige gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen PAPACKS Sales GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 5 Haftungsbeschränkung 

(1) PAPACKS Sales GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einem groben Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen ist die Haftung betragsmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet PAPACKS Sales GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei leichter Fahrlässigkeit betragsmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(3) Die Haftung für Mängel im Falle der arglistigen Verschweigens des Mangels durch PAPACKS Sales GmbH oder im Falle einer durch PAPACKS Sales GmbH übernommen Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(4) Die Haftung von PAPACKS Sales GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 6 Abnahmeverweigerung 

(1) Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so kann PAPACKS Sales GmbH dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der Erklärung, dass PAPACKS Sales GmbH nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist PAPACKS Sales GmbH berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.

(2) Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.

(3) Verlangt PAPACKS Sales GmbH Schadenersatz wegen nicht erfolgter Abnahme, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn PAPACKS Sales GmbH oder der Käufer einen höheren bzw. einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt PAPACKS Sales GmbH vorbehalten.

§ 7 Preise und Zahlungen 

(1) Preise gelten nicht als Festpreise (Pauschalpreise), es sei denn, dass diese ausdrücklich und schriftlich als Festpreise vereinbart sind. Generell werden Aufträge zu Auftragsbeginn und nach Auftragsbestätigung zu 50% der Auftragssumme fällig und zahlbar an die PAPACKS Sales GmbH sowie die verbleibenden 50% bei Lieferung der Ware an den Kunden. Gestellte Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (Netto-Kasse). Die Hereinnahme von Wechseln muss in jedem Fall vorher schriftlich vereinbart werden, ist dies nicht der Fall, tritt durch die Hereingabe keine erfüllende Wirkung ein. Bei Schecks und Wechseln gilt die Schuld des Käufers erst mit der endgültigen, vorbehaltslosen Einlösung als bezahlt. Wechsel oder Diskontspesen gehen zur Lasten des Käufers.

(2) PAPACKS Sales GmbH ist berechtigt, trotz etwaiger anderslautender Bestimmungen des Käufers , Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; PAPACKS Sales GmbH wird den Verkäufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist PAPACKS Sales GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn PAPACKS Sales GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

(4) Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so ist PAPACKS Sales GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem nach § 247 BGB jeweils gültigen Basiszinssatz zu erheben. Können aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden, so bleibt dies PAPACKS Sales GmbH vorbehalten.

(5) Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn PAPACKS Sales GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist PAPACKS Sales GmbH berechtigt, die Restschuld fällig zu stellen, auch wenn PAPACKS Sales GmbH Schecks oder Wechsel angenommen hat. PAPACKS Sales GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitszahlungen zu verlangen.

(6) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelansprüche oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig fest- gestellt worden oder unstreitig sind.

§ 8 Aufrechnung 

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 9 Eigentumsvorbehalt 

(1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von PAPACKS Sales GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

(2) Dem Käufer ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für PAPACKS Sales GmbH. Soweit PAPACKS Sales GmbH nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich PAPACKS Sales GmbH und der Käufer darüber einig, dass der Käufer PAPACKS Sales GmbH Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des PAPACKS Sales GmbH gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit PAPACKS Sales GmbH nicht gehörender Ware. Soweit PAPACKS Sales GmbH nach diesem § 9 (Eigentumsvorbehalt) Eigentum oder Miteigentum an Gegenständen erlangt, verwahrt der Käufer sie für PAPACKS Sales GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(3) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an PAPACKS Sales GmbH ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt ein- schließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von PAPACKS Sales GmbH in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der an PAPACKS Sales GmbH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

(4) Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der gemäß diesem § 9 (Eigentumsvorbehalt) an PAPACKS Sales GmbH abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an PAPACKS Sales GmbH weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist PAPACKS Sales GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann PAPACKS Sales GmbH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber den Abnehmern verlangen. (5) Auf Verlangen hat der Käufer an PAPACKS Sales GmbH die zur Geltendmachung von deren Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. (6) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer PAPACKS Sales GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

(7) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die PAPACKS Sales GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird PAPACKS Sales GmbH auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der PAPACKS Sales GmbH zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. PAPACKS Sales GmbH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

(8) Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PAPACKS Sales GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung –vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung von PAPACKS Sales GmbH, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

(1) Erfüllungsort ist Köln.

(2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand der des Sitzes der Firma PAPACKS Sales GmbH.

§ 11 Anwendbares Recht 

(1) Für die vorliegenden Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PAPACKS Sales GmbH und dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Die Anwendung des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 12 Teilunwirksamkeit 

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

(2) Die rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen sodann durch solche rechtsgültige ersetzt werden, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der rechtsungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

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